Die regulatorischen Rahmenbedingungen werden stetig komplexer und für den normunterworfenen Unternehmer undurchschaubarer. Wir beraten und unterstützen Sie bei Unternehmensübernahmen, Planung und Umsetzung von Energie- und Infrastrukturvorhaben, Betriebs- und Industrieanlagengenehmigungen, bei behördlichen Verfahren zur Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb eines Projekts, bis hin zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)Verfahren, sowie bei der Erlassung oder Änderung von Raum- und Fachplanungsakten, inklusive strategischer Umweltprüfungen (SUP).
Wir helfen Ihnen durch frühzeitige Berücksichtigung dieser Themen Ihre Vorhaben erfolgreich und zeit- und kosteneffizient umzusetzen.
Dabei arbeiten unsere Experten aus den Bereichen öffentliches (Umwelt)Recht, Unternehmensrecht, Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, Gesellschaftsrecht und Vergaberecht eng und in ständigem Austausch zusammen.
Unsere Tätigkeitsbereich erstreckt sich insbesondere auf:
Anlagenrecht
- General- und Spezialbetriebsanlagengenehmigungen
- Gesundheitsgefährdungen oder Gesundheitsbelästigungen im Zuge von Betriebsanlagengenehmigungen
Raumordnungs- und Baurecht
- Widmungen nach dem Raumordnungs- und Flächenwidmungsrecht
- Bauverfahren (auch im Zusammenhang mit UVP- und Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, sowie Denkmalschutzrecht)
- Strategische Umweltprüfungen (SUP)
- SUP-Feststellungsverfahren
Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Feststellungsverfahren zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- UVP-Verfahren und UVP-Beschwerdeverfahren
Wasser-, Naturschutz- und Abfallrecht
- Hochwasserschutz
- Wasserkraft- und Infrastrukturprojekte
- Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) – Verfahren
- Genehmigungsverfahren für Abfall(sammel)anlagen
- Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)
Eisenbahnrecht und Enteignungsverfahren
- Enteignungsverfahren
- Neufestsetzungsverfahren
- Liegenschaftsbewertungsfragen