UVP-Verfahren

Die regulatorischen Rahmenbedingungen werden stetig komplexer und für den normunterworfenen Unternehmer undurchschaubarer. Wir beraten und unterstützen Sie bei Unternehmensübernahmen, Planung und Umsetzung von Energie- und Infrastrukturvorhaben, Betriebs- und Industrieanlagengenehmigungen, bei behördlichen Verfahren zur Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb eines Projekts, bis hin zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)Verfahren, sowie bei der Erlassung oder Änderung von Raum- und Fachplanungsakten, inklusive strategischer Umweltprüfungen (SUP).

Wir helfen Ihnen durch frühzeitige Berücksichtigung dieser Themen Ihre Vorhaben erfolgreich und zeit- und kosteneffizient umzusetzen.

Dabei arbeiten unsere Experten aus den Bereichen öffentliches (Umwelt)Recht, Unternehmensrecht, Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, Gesellschaftsrecht und Vergaberecht eng und in ständigem Austausch zusammen.

Unsere Tätigkeitsbereich erstreckt sich insbesondere auf:

Anlagenrecht

  • General- und Spezialbetriebsanlagengenehmigungen
  • Gesundheitsgefährdungen oder Gesundheitsbelästigungen im Zuge von Betriebsanlagengenehmigungen

Raumordnungs- und Baurecht

  • Widmungen nach dem Raumordnungs- und Flächenwidmungsrecht
  • Bauverfahren (auch im Zusammenhang mit UVP- und Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, sowie Denkmalschutzrecht)
  • Strategische Umweltprüfungen (SUP)
  • SUP-Feststellungsverfahren

Umweltverträglichkeitsprüfungen

  • Feststellungsverfahren zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • UVP-Verfahren und UVP-Beschwerdeverfahren

Wasser-, Naturschutz- und Abfallrecht

  • Hochwasserschutz
  • Wasserkraft- und Infrastrukturprojekte
  • Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) – Verfahren
  • Genehmigungsverfahren für Abfall(sammel)anlagen
  • Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)

Eisenbahnrecht und Enteignungsverfahren

  • Enteignungsverfahren
  • Neufestsetzungsverfahren
  • Liegenschaftsbewertungsfragen